neue Termine Vereinsring Martinshöhe 2010/2011
Der Terminkalender des Vereinsring Martinshöhe wurde um folgende Termine ergänzt:
02.10.2010 Herbstkonzert, Musikverein
12.11.2010 Generalprobe, Theaterverein
13.11.2010 Theateraufführung (Premiere), Theaterverein
19.11.2010 Theateraufführung, Theaterverein
20.11.2010 Theateraufführung, Theaterverein
05.12.2010 Kindertheatervorführung, Theaterverein
25.03.2011 Festkommerz, Theaterverein
26.03.2011 Galaabend, Theaterverein
27.03.2011 Familienprogramm, Theaterverein
Vertretung des Ortsbürgermeisters
In der Zeit vom 23.8.2010 bis 27.8.2010 übernimmt der 1. Beigeordnete Stefan Manuel die Vertretung des Ortsbürgermeisters. Die Sprechstunden in dieser Woche fällt aus. In dringenden Fällen ist Herr Manuel unter der Telefonnummer 06372/2126 oder 017645118811 zu erreichen. Die Sprechstunden danach finden wie gewohnt Donnerstags zwischen 16.00 und 17.30 Uhr statt.
Sprengard, Ortsbürgermeister
Neueröffnungs des Jugendraumes
Wie bereits angekündigt wird der Jugendraum im Pfarrheim in Zusammenarbeit zwischen der Ortsgemeinde und der Kirchengemeinde Martinshöhe neu eröffnet.
Der erste Öffnungstag ist Mittwoch, der 25.8.2010, wobei die Öffnungszeiten wie folgt gestaffelt sind:
16.00 bis 18.00 Uhr: 8 - 13 jährige
18.00 bis 20.00 Uhr: 13 - 16 jährige
Alles weitere wie die zukünftige Gestaltung, Öffnungszeiten usw. wird am Eröffnungstag bekannt gegeben.
Sprengard, Ortsbürgermeister
Jugendraum
Wie bereits angekündigt wurde, beabsichtigt die Ortsgemeinde Martinshöhe zusammen mit der Kirchengemeinde den vorhandenen Jugendraum im Pfarrheim besser zu nutzen. Es ist geplant die Öffnungszeiten von bisher einer Stunde wöchentlich bei entsprechendem Bedarf umfangreich auszudehnen.
Beim ersten Treffen des Arbeitskreises Jugendraum wurde vereinbart den Jugendraum am Mittwoch, den 25.8.2010 wieder zu eröffnen und die Öffnungszeiten wöchentlich bei entsprechendem Bedarf auszudehnen.
Um eine effektive Arbeit im Jugendraum zu gewährleisten ist es wünschenswert, dass die anstehenden Aufgaben auf viele Freiwillige verteilt werden. Insbesondere ist auch die Mitarbeit von Vätern und männlichen Jugendlichen, bzw. jungen Erwachsenen erwünscht.
Der Arbeitskreis Jugendraum trifft sich zur Besprechung der Einzelheiten der geplanten Neueröffnung nochmals am Mittwoch, den 18.8.2010, 19.00 Uhr im Rathaus. Wer bereit ist in der Arbeitsgruppe Jugendraum mitzuarbeiten ist herzlich zu diesem Termin eingeladen oder kann sich gerne bei Frau Josepha Palm per Email unter josepha@merzeh.de oder bei Ortsbürgermeister Sprengard per Email unter klaus@sprengard-martinshoehe.de oder telefonisch unter 01795347658 melden.
Sprengard, Ortsbügermeister
Vorstellung der Seniorenpflege
Die Vitalis GmbH lädt zusammen mit der Ortsgemeinde Martinshöhe zu einer Infoveranstaltung zur Vorstellung der neuen Seniorenpflege in Bruchmühlbach
am Donnerstag, den 19.08.2010, 18.00 Uhr, ins Dorfgemeinschaftshaus Martinshöhe ein.
Anlässlich der Eröffnung der neu erbauten Senioreneinrichtung „Haus Georg“, im Tannenfeld 1 in Bruchmühlbach, wird die Heimleiterin, Frau Bohnert, die Einrichtung und den Träger der Einrichtung, die Vitalis GmbH aus Bad Lauterberg vorstellen. Die ersten Bewohner zogen bereits am 01. April 2010 in das Seniorenhaus ein.
Die Heimleiterin, Frau Bohnert, und die Pflegedienstleitung, Frau Kessler, sind ab sofort für Interessenten unter der Telefonnummer 0162 - 9793156 zu erreichen. Von Montag bis Freitag von 8.00 bis 16.30 Uhr sind beide auch persönlich in der Einrichtung zu erreichen.
Vereine, Bürgerinnen und Bürger die bereit sind sich als Ehrenamtliche im „Haus Georg“ zu engagieren sind Frau Bohnert herzlich willkommen.
Klaus Sprengard, Ortsbürgermeister
Verlegung der Bushaltestelle
Durch die Verlegung der Bushaltestelle im Bereich der Freizeitanlage ergaben sich Änderungen bei der Abfahrt der Busse, die nachfolgend dargestellt werden:
Die Haltestelle für alle Busse, die nach Bruchmühlbach und Landstuhl fahren ist vor dem Anwesen Zweibrücker Str. 11.
Die Haltestelle für alle Busse, die nach Zweibrücken und Homburg fahren ist in der Einbuchtung mit Buswartehalle gegenüber dem Anwesen Zweibrücker Str. 27.
Klaus Sprengard, Ortsbürgermeister
Halteverbot im Bereich des Kindergartens
Die Verbandsgemeindeverwaltung als Straßenverkehrsbehörde hat auf Anregung des Haupt- und Finanzausschusses der Ortsgemeinde Martinshöhe ein beiderseitiges Halteverbot in der Schulstraße im Bereich des Kindergartens angeordnet. Entsprechende Verkehrsschilder sind bestellt und werden in Kürze aufgestellt. Erfahrungsgemäß dauert es eine ganze Weile, bis sich alle auf die neue Verkehrsregelung eingestellt haben, weshalb ich an dieser Stelle bereits frühzeitig auf die geänderten Regelungen hinweisen will.
Klaus Sprengard, Ortsbürgermeister
Arbeitseinssatze Spielplatz Goethestraße
Am Samstag, 3.7.2010 ab 10.00 Uhr haben wir nochmals einen Arbeitseinsatz am neuen Spielplatz in der Goethestrasse. Eingeladen sind wieder Eltern und Kinder ab der 2. Klasse. Alle sollen je nach Wetterlage entsprechendes Schuhwerk anhaben und wenn möglich einen Rechen mitbringen. Es wäre schön, wenn sich möglichst viele Eltern und Kinder beteiligen würden. An diesem Tag wollen wir Holzhackschnitzel verteilen und Rasen einsäen.
Klaus Sprengard, Ortsbürgermeister
Jugendraum
Die Ortsgemeinde Martinshöhe beabsichtigt zusammen mit der Kirchengemeinde den vorhandenen Jugendraum im Pfarrheim besser zu nutzen. Es ist geplant die Öffnungszeiten von bisher einer Stunde wöchentlich bei entsprechendem Bedarf umfangreich auszudehnen.
Um den Jugendraum effektiv zu betreiben und für die Jugendlichen so attraktiv zu gestalten, dass er auch angenommen wird, ist es notwendig, dass sich mehrere Personen die Arbeit teilen und ein gemeinsames Konzept erstellen.
Der Kulturausschuss hat deshalb beschlossen, dass der Versuch gestartet werden soll, eine Arbeitsgruppe Jugendraum zu bilden, die ein zukunftsfähiges Konzept zum Betreiben des Jugendraumes erarbeiten soll und den Jugendraum dann auch in Eigenregie betreiben soll. Dies gelingt allerdings nur, wenn eine Vielzahl von Bürgerinnen und Bürgern und eine Vielzahl von Jugendlichen und jungen Erwachsenen bereit ist mitzuhelfen. Auch Vereine können gerne mithelfen oder Bürger/innen, die eventuell einfach in unregelmäßigen Abständen einen Workshop anbieten wollen.
Leider haben sich aufgrund des letzten Aufrufs hierzu im Amtsblatt lediglich 3 Mütter zu einer Mitarbeit bereit erklärt. Um eine effektive Arbeit im Jugendraum zu gewährleisten wäre es wünschenswert, dass die anstehenden Aufgaben auf wesentlich mehr Helfer verteilt werden kann. Insbesondere ist auch die Mitarbeit von Vätern und männlichen Jugendlichen, bzw. jungen Erwachsenen erwünscht. Deshalb hier nochmals der Aufruf: Wer zur Mitarbeit bereit ist kann sich gerne bei Frau Josepha Palm per Email unter josepha@merzeh.de oder bei Ortsbürgermeister Sprengard per Email unter klaus@sprengard-martinshoehe.de oder telefonisch unter 06372/2818 oder 01795347658 melden.
Sprengard, Ortsbügermeister
Breitbandversorgung
Es ist soweit: Die Planungen der Firma Inexio sind fertig und sobald das Wetter besser wird, soll mit den Baumaßnahmen zur Breitbandversorgung in Martinshöhe begonnen werden. Nach Auskunft der Firma kann Martinshöhe, wenn alles glatt läuft, Ende März/Anfang April online sein. Deshalb findet der schon bei der ersten Informationsveranstaltung der Firma Inexio angekündigte Beratungstermin statt am
Donnerstag, den 4.2.2010, ab 16.00 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus
Der Informationstermin ist wie folgt geplant:
Die interessierten Bürger können ab 16.00 Uhr kommen und sich einzeln beraten lassen. Es werden 2 Mitarbeiter/innen der Firma Inexio da sein, die beide getrennt für Beratungsgespräche zur Verfügung stehen. Die Bürger können getrennt an den einzelnen Tischen Verträge ausfüllen und bei Bedarf nacheinander Fragen an die Mitarbeiter/innen stellen. Wichtig ist, dass die Bürger wissen wie lange ihr derzeitiger Vertrag noch läuft und bei ISDN Anschlüssen, welche Telefonnummern sie haben. Diese Angaben werden unbedingt benötigt, um die Formulare richtig auszufüllen.
Sprengard, Ortsbürgermeister
Schneeräumung im Ort
Wegen der kurz vor Weihnachten aufgetretenen starken Schneefälle möchte ich an dieser Stelle nochmals auf die allgemeine Pflicht zur Schneeräumung und zum Bestreuen der Straße hinweisen, die in den §§ 6 und 7 der Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen der Ortsgemeinde Martinshöhe vom 8.10.2005 geregelt sind.
Nachfolgend die §§ 6 und 7 der vorgenannten Satzung im Wortlaut:
§ 6 Schneeräumung
Absatz 1: Wird durch Schneefälle die Benutzung von Fahrbahnen und Gehwegen erschwert, so ist der Schnee unverzüglich wegzuräumen. Gefrorener oder festgetretener Schnee ist durch Loshacken zu beseitigen. Der weggeräumte Schnee ist so zu lagern, dass der Verkehr auf den Fahrbahnen und Gehwegen nicht eingeschränkt und der Abfluss von Oberflächenwasser nicht beeinträchtigt wird. Hydranten sind von Eis und Schnee frei zu halten. Die Gehwege sind in einer für den Fußgängerverkehr erforderlichen Breite von 1,5 m von Schnee frei zu halten. Der später Räumende muss sich an die schon bestehende Gehwegrichtung vor den Nachbargrundstücken bzw. Überwegrichtung von gegenüberliegenden Grundstücken anpassen.
Absatz 2: Schnee und Eis von Grundstücken dürfen nicht auf den Gehweg und die Fahrbahn geschafft werden.
Absatz 3: In der Zeit von 7.00 Uhr bis 20.00 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind unverzüglich nach Beendigung des Schneefalls bzw. nach Entstehen der Glätte zu beseitigen. Nach 20.00 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind werktags bis 7.00 Uhr, sonn- und feiertags bis 9.00 Uhr des folgenden Tages zu beseitigen.
§ 7 Bestreuen der Straße
Absatz 1: Die Streupflicht erstreckt sich auf die Gehwege, Fußgängerüberwege und die besonders gefährlichen Fahrbahnstellen bei Glätte. Soweit kein Gehweg vorhanden ist, gilt als Gehweg ein Streifen von 1,5m Breite entlang der Grundstücksgrenze. Überwege sind als solche besonders gekennzeichnete Übergänge für den Fußgängerverkehr sowie die belebten und unerlässlichen Übergänge an Straßenkreuzungen und –einmündungen in Verlängerung der Gehwege. Ein Übergang für den Fußgängerverkehr ist auch auf Radwegen frei zu halten. An Haltestellen des öffentlichen Personennahverkehrs ist bei Glätte so zu streuen, dass ein möglichst gefahrloser Zu- und Abgang gewährleistet ist.
Absatz 2: Die Benutzbarkeit der Gehwege, Fußgängerüberwege und der besonders gefährlichen Fahrbahnstellen ist durch Bestreuen mit abstumpfenden Stoffen (Asche, Sand, Sägemehl, Granulat oder Salz) herzustellen. Eis ist aufzuhacken und zu beseitigen. Die Verwendung von Salz ist auf das unbedingt notwendige Maß zu beschränken. Baumscheiben und begrünte Flächen dürfen nicht mit Salz oder sonstigen auftauenden Materialien bestreut, salzhaltiger oder sonstige auftauende Mittel enthaltender Schnee darf auf ihnen nicht gelagert werden.
Absatz 3: Die bestreuten Flächen vor den Grundstücken müssen in ihrer Längsrichtung und die Überwege so aufeinander abgestimmt sein, dass eine durchgehend benutzbare Gehfläche gewährleistet ist. Der später Streuende hat sich insoweit an die schon bestehende Gehwegrichtung vor den Nachbargrundstücken bzw. Überwegrichtung vom gegenüberliegenden Grundstück anzupassen.
Absatz 4: Die Straßen sind erforderlichenfalls mehrmals am Tage so zu streuen, dass während der allgemeinen Verkehrszeiten auf den Gehwegen, Fußgängerüberwegen und besonders gefährlichen Fahrbahnstellen keine Rutschgefahr besteht. § 6 Abs. 3 gilt entsprechend.
Sofern bei starken Schneefällen oder Eisregen die Nebenstraßen nicht befahrbar sind, muss darauf hingewiesen werden, dass der Müllentsorger nicht verpflichtet ist den Müll abzuholen. Die Fahrer der Müllfahrzeuge sind in diesen Fällen sogar aus versicherungsrechtlichen Gründen verpflichtet, nicht befahrbare Nebenstrassen nicht anzufahren. In diesen Fällen wird der Müll allerdings später abgeholt, sobald die Straßen befahrbar sind (was eine entsprechende Räumung von Schnee und Eis voraussetzt) und es der Zeitplan der Müllentsorgungsfirma zulässt. Kommen allerdings wie an Weihnachten und Neujahr mehrere Feiertage hinzu, kann es sein, dass der Müll von der Entsorgungsfirma nicht mehr abgeholt werden kann. In diesen Fällen haben die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit Müll, der wegen Platzmangels nicht in der Tonne untergebracht werden kann, in Plastiksäcken (z.B. große blaue Plastiksäcke, die es überall zu kaufen gibt) neben der Mülltonne am nächsten regulären Abfuhrtermin bereit zu stellen. Die Entsorgungsfirma wird den Müll dann mitnehmen. Die Entsorgungsfirma weist darauf hin, dass in diesen Fällen ausdrücklich nicht die grauen Müllsäcke, die bei den Verbandsgemeindeverwaltungen gekauft werden können, genommen werden müssen. Allerdings sollten hierfür auch keine gelben Säcke verwendet werden.
Im übrigen sei darauf hingewiesen, dass die Räumung der Strassen durch die Ortsgemeinde, wie vor Weihnachten geschehen, eine freiwillige Leistung der Ortsgemeinde darstellt.
Der Text der gesamten Satzung kann auf der Homepage der Verbandsgemeinde unter Bruchmuehlbach-Miesau/Rathaus/Ortsrecht/Ortsgemeinde Martinshöhe eingesehen werden
Sprengard, Ortsbügermeister